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21.03.18 - Gewalttaten mit dem Messer ...
... sollen endlich statistisch erfasst werden.
In der bundeseinheitlich abgestimmten Kriminalitätsstatistik werden Verbrechen mit Stichwaffen - im Gegensatz zu denen mit Schusswaffen - nicht gesondert erfasst.
Das soll sich ändern. Das NRW-Innenministerium hat am Mittwoch, den 21. März 2018 mitgeteilt, dass die Polizei in NRW ab 2019 Gewalttaten mit Messern statistisch erfassen will. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2019 könne damit eine Erfassung von Messerangriffen erfolgen.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/messerstatistik-polizei-100.html
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