Betrieblicher Arbeitsschutz
Die Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten gehört zu den gesetzlichen Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Das zentrale Element ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Von der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen über Maßnahmenvorschläge und Konzepte zur Vermeidung von Gefahren bis hin zu deren Umsetzung und die anschließende Wirkungskontrolle – alles dient dem betrieblichen Arbeitsschutz und ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben.
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Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Viele Maßnahmen zum betrieblichen Arbeitsschutz sind für Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Gefahren, gelten sichere Arbeitsplatzeinrichtungen, eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und –wenn erforderlich– die persönliche Schutzausrüstung zu den Standards der meisten Unternehmen in der heutigen Zeit. Aber was ist, wenn an Arbeitsplätzen Menschen zur Gefahr für Menschen werden können? Gibt es in ihrem Unternehmen “Gewalt am Arbeitsplatz“? Ist ihr Unternehmen darauf vorbereitet?
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