Betrieblicher Arbeitsschutz
Die Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten gehört zu den gesetzlichen Pflichten eines jeden Arbeitgebers. Das zentrale Element ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Von der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen über Maßnahmenvorschläge und Konzepte zur Vermeidung von Gefahren bis hin zu deren Umsetzung und die anschließende Wirkungskontrolle – alles dient dem betrieblichen Arbeitsschutz und ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben
Arbeitgeber können Gefährdungsbeurteilungen selbst durchführen oder andere fachkundige Personen damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim jeweiligen Arbeitgeber verbleibt.
Seit 2012 unterstützt conkret auch unterschiedliche Firmen, Unternehmen und Behörden in Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz.
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